Residenz Altes Amtsgericht Neumagen

Die Alternative zum Altenheim – selbstständig wohnen mit kompetenter Unterstützung vor Ort.
Altes Amtsgericht Neumagen:
Gemeinsam alt werden. Auch wenn einer Hilfe braucht.
Ein eigenes Zuhause. Ein gemeinsames Leben. Und eine Ansprechpartnerin, die bei Fragen rund ums Älterwerden und der Organisation von Hilfen unterstützt – mit oder ohne Pflegegrad.
UNSER CONCIERGE - SERVICE
Einer braucht Hilfe. Beide bleiben zusammen.
Was passiert, wenn ein Partner Unterstützung benötigt, der andere aber noch selbstständig und aktiv ist?
Im Alten Amtsgericht Neumagen müssen Paare deshalb nicht automatisch getrennt leben.
Unsere kompetente Ansprechpartnerin vor Ort hilft bei Fragen rund ums Älterwerden und organisiert passende Alltagshilfen – mit oder ohne Pflegegrad.
Bei Pflegebedarf kann zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst eingebunden werden, sofern die Versorgung zu Hause möglich ist.
So bleiben beide in ihren eigenen vier Wänden – gemeinsam, unabhängig und gut begleitet.
So selbstständig wie Sie möchten.
So unterstützt, wie Sie es wünschen.
WIR KALKULIEREN
Zwei Renten. Ein Zuhause.
Gemeinsam statt doppelt zahlen.
Was kostet selbstständiges Wohnen im Vergleich zum Pflegeheim?
Im Pflegeheim entstehen für jeden Bewohner eigene Kosten. Bei uns teilen sich Paare die Kosten einer gemeinsamen Wohnung – mit persönlicher Unterstützung vor Ort.
Pflegeheim
6.578 €
monatlich für zwei Personen
Durchschnittliche monatliche Eigenbeteiligung für zwei Pflegeheimplätze im ersten Aufenthaltsjahr in Rheinland-Pfalz (vdek, Juli 2026).
Die Beispiele vergleichen unterschiedliche Wohn- und Versorgungsformen. Im Pflegeheim sind Pflege und Verpflegung Bestandteil der Versorgung.
Im Alten Amtsgericht können bei Bedarf zusätzliche Kosten für Lebenshaltung und ambulante Pflege entstehen.
Entscheidend sind der individuelle Unterstützungsbedarf und die Möglichkeiten der häuslichen Versorgung.
Ein gemeinsames Zuhause statt zwei getrennter Wohnplätze.
Selbstbestimmt leben und nur die Unterstützung organisieren, die tatsächlich benötigt wird.
Altes Amtsgericht Neumagen
1.822 €
monatlich für zwei Personen
Monatliche Mietkosten für zwei Personen in einer gemeinsamen, grossen Wohnung im Alten Amtsgericht.
Beispiel ist unsere 81.8 m² Wohnung inklusive Miete, Nebenkosten und Concierge-Service. Individuelle Pflege, Verpflegung und weitere Leistungen sind nicht enthalten.
Verfügbare Wohnungen
Ihre eigenen vier Wände. Ihre Freiheit.
Ein Zuhause, das zu Ihrem Leben passt – heute und morgen.
Unsere hellen, barrierearmen Apartments verbinden modernes Wohnen mit der Sicherheit, bei Bedarf eine kompetente Ansprechpartnerin vor Ort zu haben.
Ob allein oder zu zweit: Sie gestalten Ihren Alltag selbst, behalten Ihre Privatsphäre und können Unterstützung in Anspruch nehmen, wenn Sie diese benötigen.
Entdecken Sie unsere verfügbaren Wohnungen im Alten Amtsgericht Neumagen.




ANGEHÖRIGE

Ihre Eltern möchten selbstständig bleiben. Sie möchten sie gut begleitet wissen.
Was passiert, wenn die Eltern älter werden, aber die Kinder nicht in der Nähe wohnen?
Im Alten Amtsgericht Neumagen behalten Ihre Eltern ihre eigenen vier Wände – mit einer kompetenten Ansprechpartnerin vor Ort, die bei Altersfragen und der Organisation von Alltagshilfen unterstützt.
Ob mit oder ohne Pflegegrad: Wir helfen, passende Unterstützung zu finden, damit selbstständiges Wohnen möglichst lange möglich bleibt.
Für Ihre Eltern ein selbstbestimmtes Zuhause. Für Sie als Angehörige ein gutes Gefühl.

EIN ORT MIT GESCHICHTE
Historische Substanz.
Moderner Wohnkomfort.
Das Alte Amtsgericht in Neumagen verbindet den besonderen Charakter eines historischen Gebäudes mit zeitgemäßem Wohnkomfort.
Historische Architektur trifft auf moderne, hochwertig ausgestattete Wohnungen – für ein Zuhause mit Persönlichkeit.
IHR NEUES ZUHAUSE?
Passt das Alte Amtsgericht zu Ihnen?
Ob für Sie selbst, Ihren Partner oder Ihre Eltern – wir nehmen uns gerne Zeit für Ihre Fragen.
Erfahren Sie persönlich, wie unser Wohnkonzept funktioniert, welche Unterstützung möglich ist und welche Apartments aktuell verfügbar sind.
Vereinbaren Sie ein unverbindliches Gespräch oder eine Besichtigung.

